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   VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11.TR   

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https://dejure.org/2012,19953
VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11.TR (https://dejure.org/2012,19953)
VG Trier, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 K 1467/11.TR (https://dejure.org/2012,19953)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 K 1467/11.TR (https://dejure.org/2012,19953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 Nr 1 BhV RP, § 5a Abs 1 Nr 1 BhV RP, § 5a Abs 3 BhV RP
    Beihilfeanspruch bei Notfalleinweisung in ein Privatkrankenhaus; alternative Behandlungsmethoden; Vergleichsberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung weiterer Beihilfe für den Klinikaufenthalt einer Ehefrau in einer Privatklinik zur Behandlung einer diabetischen Polyneuropathie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2008 - 2 A 10313/08

    Beihilfefähigkeit von Behandlungskosten einer Privatklinik

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Die lückenlose Erstattung jeglicher Behandlungskosten hingegen wird von ihm nicht verlangt (OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2008 - 2 A 10313/08 -, DÖD 2008, 286).

    § 5a Abs. 3 BVO ist daher Ausdruck der gesetzlichen Annahme, dass in aller Regel in einem solchen Krankenhaus die medizinisch gebotene Behandlung jedes Krankheitsbilds möglich ist (OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2008 - 2 A 10313/08 -, DÖD 2008, 286).

    Wird die in einer Privatklinik durchgeführte Therapie, wie hier, in keinem nach Fallpauschalen abrechnenden Krankenhaus angeboten, folgt daraus die Begrenzung der Beihilfefähigkeit auf die Höhe der Entgelte der Standardbehandlung (OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2008 - 2 A 10313/07 -, DÖD 2008, 286).

  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Begrenzung der Beihilfefähigkeit von allgemeinen Krankenhausleistungen auf die im nächstgelegenen Krankenhaus der Maximalversorgung anfallenden Kosten eine unter Berücksichtigung der Eigenvorsorge und zumutbarer Selbstbehalte zulässige Konkretisierung des Begriffs der angemessenen Aufwendungen darstellt (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2011 - 2 C 14/10 -, juris).

    Diese medizinische Versorgung muss vielmehr auch tatsächlich zugänglich gewesen sein, und zwar so zeitnah, wie dies medizinisch geboten ist (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2011 - 2 C 14/10 -, juris).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Diese gebietet es nämlich nicht, einem Beamten als Krankenhausversorgung mehr zu gewährleisten als das, was nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung als medizinisch gebotene Behandlung garantiert wird (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07

    Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik;

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Er hat für den Beamten eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 129/07 -, BVerwGE 133, 67).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 78.08

    Beihilfe; Wahlleistung; gesondert berechnete Unterkunft; Zweibettzimmer;

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Der Beihilfeanspruch hinsichtlich der Kosten für in Anspruch genommene Wahlleistungen besteht mithin auch insoweit, als die Kosten der gesondert berechneten Unterkunft in dem zur Vergleichsberechnung herangezogenen Krankenhaus niedriger gewesen oder gar nicht angefallen wären (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 78/08 -, NVwZ-RR 2010, 693; OVG RP, Urteil vom 22. November 2011 - 2 A 10678/11.OVG).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen,

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 10/04 -, DVBl. 2005, 1143).
  • VG Köln, 29.08.2011 - 19 K 1191/10

    Angemessenheit von Aufwendungen für Behandlungen in nicht nach § 108 SGB V

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Die Überweisung in eine Privatklinik durch einen behandelnden Arzt begründet für sich genommen noch nicht die Beihilfefähigkeit der dort entstandenen Mehrkosten (VG Köln, Urteil vom 29. August 2011 - 19 K 1191/10 -, juris).
  • VG München, 29.10.2010 - M 17 K 09.5781

    Beschränkung der Beihilfe

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
    Es genügt mithin, dass die diagnostizierte Krankheit in dem Krankenhaus der Vergleichsberechnung überhaupt therapiert werden kann (VG München, Urteil vom 29. Oktober 2010 - M 17 K 09.5781 -, juris).
  • VG Hamburg, 12.10.2012 - 21 K 3385/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für stationäre

    Es genügt mithin, dass die diagnostizierte Krankheit in dem Krankenhaus der Vergleichsberechnung überhaupt therapiert werden kann (VG Trier, Urt. v. 8.5.2012, 1 K 1467/11.TR, juris; VG München, Urt. v. 29.10.2010, M 17 K 09.5781, juris).

    Nur wenn hinsichtlich eines bestimmten Krankheitsbilds überhaupt keine Behandlungsmöglichkeit in dem Vergleichskrankenhaus gegeben ist oder diese aus medizinischer Sicht auch unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts als ungeeignet und damit unvertretbar erscheint, scheidet eine Vergleichsberechnung aus mit der Folge, dass die Kosten einer Privatklinik dann in voller Höhe beihilfefähig sind (OVG Koblenz, Urt. v. 4.7.2008, 2 A 10313/08, juris; VG Trier, Urt. v. 8.5.2012, 1 K 1467/11.TR, juris).

    Der Umstand, dass die Hausärztin der Klägerin die Überweisung in die Privatklinik veranlasst hat, begründet keine Beihilfefähigkeit der dadurch entstandenen Mehrkosten (vgl. VG Trier, Urt. v. 8.5.2012, 1 K 1467/11.TR, juris; VG Köln, Urt. v. 29.8.2011, 19 K 1191/10, juris).

    Ist die Notfallversorgung abgeschlossen, hat der Beihilfeberechtigte, will er Kostenerstattung in voller Höhe erreichen, auf seine Verlegung hinzuwirken (VG Trier, Urt. v. 8.5.2012, 1 K 1467/11.TR, juris).

  • VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1184

    Beihilfe für die stationäre Behandlung in einer Privatklinik

    Insbesondere ist er dort nicht notfallmäßig eingeliefert worden (vgl. hierzu etwa: VG Trier vom 8.5.2012 Az. 1 K 1467/11.TR ).
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